Im Arbeitszeugnis fehlt der Austrittsgrund: Ist das ein Mangel?
«kein Satz zum Austritt im Schlusszeugnis»
Was bedeutet das?
Ja. Zu einem vollständigen Schlusszeugnis gehört ein Satz dazu, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat. Die Schweizer Praxis kennt dafür drei übliche Formen, und eine davon sollte im Zeugnis stehen. «Verlässt uns auf eigenen Wunsch» sagt, dass die angestellte Person selbst gekündigt hat. Eine neutrale Beendigung mit Datum, etwa «verlässt uns per 31. Mai» oder «das Arbeitsverhältnis wurde per 31. Mai beendet», steht für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Und wenn eine Umstrukturierung oder ein Stellenabbau der Anlass war, wird das ausdrücklich genannt. Fehlt jede dieser Aussagen, bleibt eine Lücke an einer Stelle, an der eine erfahrene lesende Person eine Angabe erwartet.
Wirkung auf die Note
Ein Vollständigkeitsmangel, kein Warnsignal über Sie als Person. Die Note für die Vollständigkeit sinkt leicht, die Gesamtnote entsprechend wenig. Wichtig ist der Unterschied zu den eigentlichen Austritts-Codes: «im gegenseitigen Einvernehmen» oder ein Austritt auf eigenen Wunsch ohne jede Würdigung nach langer Anstellung sind inhaltliche Signale und werden getrennt bewertet. Das blosse Fehlen einer Austrittsaussage ist dagegen meist Nachlässigkeit beim Schreiben und keine Absicht.
Was tun?
Bitten Sie um die Ergänzung eines einzigen Satzes und schlagen Sie ihn gleich vor. Das macht es dem Gegenüber leicht und vermeidet eine unnötige Diskussion. Hat die Kündigung von Ihnen aus stattgefunden, ist «auf eigenen Wunsch» die Formulierung, die Sie wollen: Sie zeigt künftigen Arbeitgebern, dass der Wechsel Ihre Entscheidung war. Kam die Kündigung vom Arbeitgeber, ist die neutrale Fassung mit Datum die richtige; verlangen Sie keine Begründung, denn eine ausformulierte Begründung schadet in aller Regel mehr als das schlichte Datum. Bei einer Umstrukturierung lohnt es sich besonders, sie nennen zu lassen, weil sie den Austritt sichtbar von Ihrer Leistung entkoppelt.
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