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Ihr Anspruch nach Art. 330a OR: Ausstellung und Korrektur

Wahr, wohlwollend, vollständig, klar: Was Sie von Ihrem Arbeitszeugnis verlangen dürfen — bis 10 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitszeugnis ist in der Schweiz kein Gefallen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Nach Art. 330a OR können Arbeitnehmende jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten ausspricht. Dieser Artikel erklärt, was Ihnen zusteht — und wie Sie zu einer Korrektur kommen, wenn das Zeugnis Mängel hat.

Vollzeugnis, Arbeitsbestätigung, Zwischenzeugnis

Das Gesetz kennt zwei Formen. Das Vollzeugnis beurteilt Leistungen und Verhalten. Nur auf Ihren besonderen Wunsch beschränkt sich das Dokument auf Art und Dauer der Anstellung — die Arbeitsbestätigung. Die Wahl liegt bei Ihnen, nicht beim Arbeitgeber: Erhalten Sie ungefragt bloss eine Bestätigung ohne Beurteilung, dürfen Sie ein Vollzeugnis verlangen.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis — üblich etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Umstrukturierung oder vor einer Bewerbung. Es steht im Präsens, denn das Verhältnis dauert an; eine Vergangenheitsform im Zwischenzeugnis ist ein bekanntes Warnsignal. Ein aktuelles Zwischenzeugnis ist zudem Ihre beste Absicherung: Es hält den Stand fest, bevor ein Wechsel oder ein Konflikt die Bewertung einfärben kann — und dient später als Beleg, falls das Schlusszeugnis davon abweicht.

Die vier Grundsätze: wahr, wohlwollend, vollständig, klar

Jedes Zeugnis wird an vier Grundsätzen gemessen. Es muss wahr sein — und in der Schweiz gilt: Wahrheit vor Wohlwollen. Es muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Es muss vollständig sein, ohne beredte Lücken. Und es muss klar sein: keine Codierungen, keine zweideutigen Formulierungen. Dieser letzte Grundsatz ist Ihr stärkstes Werkzeug — Zeugnis-Codes verletzen das Klarheitsgebot und sind damit unzulässig.

Vollständig heisst konkret: Personalien und Funktion, eine konkrete Aufgabenbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, bei Kaderfunktionen eine Beurteilung der Führungsleistung — und üblicherweise eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen. Auf die Schlussformel besteht zwar kein durchsetzbarer Rechtsanspruch, ihr Fehlen wird in der Praxis aber als deutliches Signal gelesen. Der Austrittsgrund wird grundsätzlich nur auf Ihren Wunsch genannt.

Korrektur verlangen: bis zehn Jahre nach Austritt

Sind Aussagen falsch, ist das Zeugnis unvollständig oder enthält es codierte Andeutungen, haben Sie Anspruch auf Berichtigung. Dieser Anspruch besteht bis zehn Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses — auch ein altes Zeugnis lässt sich also noch korrigieren. In der Praxis gilt trotzdem: je früher, desto einfacher, solange die beteiligten Personen noch im Unternehmen und die Erinnerungen frisch sind.

  • Zuerst das Gespräch: Bitten Sie Ihre vorgesetzte Person oder das HR mündlich um die Korrektur — freundlich, mit konkreten Punkten und fertigen Formulierungsvorschlägen.
  • Bleibt die Korrektur aus: Stellen Sie die Bitte schriftlich und setzen Sie eine Frist von rund 14 Tagen.
  • Führt auch das nicht zum Ziel: Schlichtungsbehörde, Gewerkschaft oder Anwältin/Anwalt. Bei Codes ist die Argumentation über das Klarheitsgebot besonders stark.

Realistische Erwartungen

Zwei Hinweise für die Verhandlung: Wer eine bessere Bewertung verlangt, sollte sie belegen können — Zwischenzeugnisse, Zielvereinbarungen und Projektresultate sind Ihre besten Argumente. Und einen Anspruch auf eine Wunschnote gibt es nicht: Das Zeugnis muss wahr sein, nicht maximal schmeichelhaft. Verlangen können Sie Klarheit, Vollständigkeit und die Streichung unzulässiger Andeutungen — das ist in den meisten Fällen genau das, was den Unterschied macht.

Der erste Schritt ist immer derselbe: wissen, was im eigenen Zeugnis wirklich steht. Der Quick-Check zeigt Ihnen gratis die Zeugnis-Ampel und die Anzahl gefundener Befunde; der Vollbericht liefert jede Beanstandung mit wörtlichem Zitat und einem Korrekturvorschlag, den Sie Ihrem Arbeitgeber direkt vorlegen können. Die einzelnen Formulierungen erklärt die Code-Datenbank.

Transparenz: Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung nach Schweizer Zeugnispraxis, keine Rechtsberatung. In strittigen Fällen — etwa bei einer drohenden Eskalation — lohnt sich der Beizug einer Fachperson.

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