Zeugnis-Check

Zwischenzeugnis und Schlusszeugnis: die Unterschiede

Gleicher Aufbau, gleiche Skalen, unterschiedliche Wirkung: Zeitform, Schlussformel und Bindungswirkung trennen die beiden Zeugnisarten, und genau das nützt Ihnen bei einer Korrektur.

Zwischenzeugnis und Schlusszeugnis sehen auf den ersten Blick gleich aus: derselbe Aufbau, dieselbe Sprache, dieselben Skalen. Der Unterschied liegt nicht im Formular, sondern im Zeitpunkt. Und weil in der Zeugnissprache der Zeitpunkt fast alles bestimmt, folgen daraus mehrere praktische Unterschiede, die im Bewerbungsalltag regelmässig übersehen werden.

Kurz gefasst: Das Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, das Schlusszeugnis bei dessen Ende. Beide sind Vollzeugnisse und beurteilen Aufgaben, Leistung und Verhalten. Beide sind darum von der blossen Arbeitsbestätigung zu unterscheiden, die nur Art und Dauer der Anstellung nennt und ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch nicht an die Stelle eines Vollzeugnisses treten darf.

Die Unterschiede auf einen Blick

  • Anlass: Das Zwischenzeugnis verlangen Sie selbst, jederzeit und ohne Begründung. Das Schlusszeugnis steht Ihnen beim Austritt ohnehin zu.
  • Zeitform: Das Zwischenzeugnis steht im Präsens, das Schlusszeugnis in der Vergangenheitsform.
  • Schlussformel: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche gehören ins Schlusszeugnis. Im Zwischenzeugnis fehlen sie naturgemäss, dort steht meist der Ausstellungsgrund.
  • Austrittsgrund: Er ist nur im Schlusszeugnis überhaupt ein Thema, und auch dort nur auf Ihren Wunsch.
  • Anzahl: Zwischenzeugnisse können Sie mehrfach verlangen, das Schlusszeugnis gibt es einmal.

Präsens oder Vergangenheit: das häufigste Missverständnis

Weil das Arbeitsverhältnis noch dauert, schildert ein Zwischenzeugnis die Gegenwart. Rutscht der Text stattdessen in die Vergangenheitsform, lesen geübte HR-Fachleute darin, dass der Arbeitgeber innerlich bereits Abschied genommen hat. Der Fehler passiert oft unabsichtlich, weil Vorlagen aus Schlusszeugnissen kopiert werden. Wirkung entfaltet er trotzdem.

Umgekehrt gilt: Ein Schlusszeugnis ohne vollständige Schlussformel wirkt kühl. Fehlender Dank oder eine ganz fehlende Schlussformel sind im Zwischenzeugnis kein Befund, im Schlusszeugnis dagegen eines der ersten Dinge, auf die Recruiter schauen. Dieselbe Lücke bedeutet je nach Zeugnisart etwas anderes.

Die Bindungswirkung: Ihr stärkstes Argument

Der wichtigste inhaltliche Unterschied ist kein sprachlicher, sondern ein taktischer. Ein Schlusszeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht wesentlich schlechter ausfallen als ein früheres Zwischenzeugnis desselben Arbeitgebers. Wer Ihnen einmal ein «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» attestiert hat, muss erklären können, warum daraus am Schluss ein blosses «zu unserer Zufriedenheit» geworden ist.

Das macht das Zwischenzeugnis zur Versicherung: Es friert eine Bewertung ein, bevor jemand sie neu schreiben kann. Wann Sie eines verlangen sollten, steht im Artikel zum Zwischenzeugnis; eine fertige Anfrage finden Sie in der Vorlage. Fehlt Ihnen ein Zwischenzeugnis, bleibt bei einem auffälligen Bruch im Bewertungsverlauf immer noch der Vergleich mit Zielvereinbarungen, Lohnentwicklung und Projektresultaten.

Die Bindungswirkung ist allerdings keine Garantie auf Wortgleichheit. Sachliche Gründe für eine Abweichung sind möglich, etwa ein Wechsel der Funktion oder eine dokumentierte Leistungsentwicklung im letzten Jahr. Was der Arbeitgeber nicht darf, ist die stille Verschlechterung ohne Erklärung. Genau danach fragen Sie im Korrekturgespräch, und diese Frage lässt sich schwer ausweichend beantworten.

Was ins Bewerbungsdossier gehört

In ein Dossier gehören in erster Linie die Schlusszeugnisse der letzten Stationen. Ein Zwischenzeugnis kommt dazu, wenn Ihre aktuelle Stelle schon einige Jahre dauert, denn sonst bliebe der jüngste Abschnitt Ihres Lebenslaufs unbelegt. Ältere Zwischenzeugnisse einer bereits abgeschlossenen Station legen Sie dagegen nicht bei: Für diese Zeit gilt das Schlusszeugnis, und ein zusätzliches Dokument wirft eher die Frage auf, warum Sie es beilegen. Mehr dazu im Artikel Arbeitszeugnisse in der Bewerbung.

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Reihenfolge: Wer noch angestellt ist, kann kein Schlusszeugnis vorlegen, und niemand erwartet das. Ein aktuelles Zwischenzeugnis erfüllt in dieser Lage denselben Zweck. Umgekehrt ersetzt ein Zwischenzeugnis nach dem Austritt das Schlusszeugnis nicht: Fehlt dieses, fordern Sie es nach, auch Jahre später noch.

Gleiche Sprache, gleiche Prüfung

Inhaltlich gelten für beide Zeugnisarten dieselben Massstäbe: die Zufriedenheitsskala, die Konstanz-Wörter und die Verhaltensbeurteilung. Codierte Formulierungen sind in beiden unzulässig, und in beiden können Sie eine Korrektur verlangen. Der Unterschied liegt in Ihrer Verhandlungsposition: Beim Zwischenzeugnis sitzen Sie noch im Betrieb und niemand hat sich festgelegt. Beim Schlusszeugnis ist die Trennung vollzogen, und das Gespräch wird zäher. Das Vorgehen Schritt für Schritt ist trotzdem dasselbe.

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Transparenz: Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung nach Schweizer Zeugnispraxis und keine Rechtsberatung. In strittigen Fällen lohnt sich der Beizug einer Fachperson.

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